Babyklappen

Rechtliche Hintergründe

Wichtig:

  • Wird ein neugeborener Säugling in die Babyklappe niedergelegt, so wird er duch den Sozialdienst katholischer Frauen in Obhut genommen.
  • Wir vermitteln das Baby in eine geeignete Familie und geben ihm eine Lebensperspektive.
  • Eine Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe niedergelegt hat, kann sich jederzeit an den Adoptionsdienst des SkF Fulda wenden. Ihr wird Gesprächsbereitschaft unter Wahrung von Diskretion zugesichert.
  • Es ist heute nach wie vor möglich, ein Kind legal, unter Wahrung des Inkognito der leiblichen Mutter/Eltern, zur Adoption frei zu geben.
  • Unsere Adoptionsvermittlung berät sie gerne - auf Wunsch auch anonym.
     
 
 

© Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Bistum Fulda