Finanzielle Hilfen

Finanzielle Hilfen

Die Beratungsstellen des SkF, unsere Beraterinnen, vermitteln Ihnen konkrete finanzielle Hilfe. Während der Schwangerschaft, also in der Zeit vor der Geburt des Kindes, stellt die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ einmalige Beihilfen zur Verfügung. Diese Beihilfen werden nicht direkt, sondern nur über Beratungsstellen vergeben. Kommen Sie deshalb zu uns, wir können Ihnen dabei helfen. Die Bundesstiftung unterstützt Sie zum Beispiel, wenn Sie Umstandskleidung benötigen, einen Kinderwagen, Babykleidung, ein Babybett oder eine Wickelkommode.

Der Bischöfliche Hilfsfond für Eltern in Not ist für Sie ebenfalls während der Schwangerschaft da, aber auch gerade dann, wenn Ihr Kind geboren wurde, bis zum dritten Lebensjahr. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie mit unseren Beraterinnen besprechen. Auch hier geht es um einmalige Leistungen: So zum Beispiel ein Geschwister-Kinderwagen, eine Waschmaschine, ein Kinderbett oder ein Kleiderschrank.


Wir unterstützen Sie und Ihre Familie auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes. Wir wissen, dass Schwierigkeiten und Probleme weitergehen können. Deshalb gibt es die „Stiftung Sozialdienst katholischer Frauen im Bistum Fulda“. Unsere Unterstützung ist altersunabhängig und auch unabhängig davon, ob Sie katholisch sind oder nicht. Wenn Sie plötzlich in eine Notlage geraten, die Ihr Leben auf einen Schlag umkippt, und nicht weiter wissen, hilft Ihnen unsere Stiftung.

 

© Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Bistum Fulda